Für die Webseiten-Bereiche Vermittlung von Aufträgen an freiberufliche Pflegekräfte und für Auftraggeber wird es eigene AGB geben. Bitte prüfen Sie daher diese AGB, wenn Sie an diesen Dienstleistungen interessiert sind.
Pflegeteam- HGB - Inh. Heike Grapentin-Bethke, Heesberg 5 , 23867 Tönningstedt
1) Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen des
Pflegeteam HGB
Inh. Heike Grapentin-Bethke
Heesberg 5, 23867 Tönningstedt
(nachfolgend : Pflegeteam)
2) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der Person zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden selbst bei Kenntnis des Pflegeteams nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4) Neben- und Individualabreden bedürfen zur Geltung der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Firmensitz des Pflegeteams in 23867 Tönningstedt örtlich zuständig ist. Die Klagerhebung auch an anderem Ort bleibt dem Pflegeteam vorbehalten.
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit dem Pflegeteam geschlossenen Vertrag auf Dritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Pflegeteam.
3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
1) Die Parteien vereinbaren individuell unter Berücksichtigung der beiderseitigen betrieblichen Belange die Rahmendienstzeiten, welche durch Erteilung von bedarfsorientierten Teilleistungsaufträgen konkretisiert werden.
2) Eine Verpflichtung des Pflegeteams zur Annahme von Teilleistungsaufträgen besteht nicht, sofern diesen eigene Belange entgegenstehen.
3) Der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages stellt keine Garantie einer Erteilung von Teilleistungsaufträgen gegenüber dem Pflegeteam dar.
1) Das Pflegeteam übernimmt die Planung, Durchführung und Dokumentation von Kranken-/Altenpflege in Kooperation mit den Angestellten, Pflegemitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers sowie den niedergelassenen, für den jeweiligen Patienten zuständigen Ärzten.
Das Pflegeteam ist berechtigt, die verantwortliche Ausführung der Dienstleistung vor Ort an von ihm gewählte Fachkräfte zu übertragen.
Die Dienstleistung wird gegenüber Dritten, insbesondere Patienten, im Namen des Auftraggebers erbracht.
Die Dienstleistung erfolgt auf freiberuflicher Basis.
2) Die Pflegeleistungen werden entsprechend den aktuellen Erkenntnissen der Alten- und Krankenpflege sachlich und fachlich zweckorientiert erbracht.
3) Für den Fall der Verhinderung der Vertragserfüllung durch Krankheit o.ä. hat das Pflegeteam den Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter Angabe einer voraussichtlichen Verhinderungsdauer zu informieren. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen krankheitsbedingten Ausfalles sind ausgeschlossen.
4) Das Pflegeteam unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung von zu vertretenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die hieraus ihm für den Fall einer Schädigung zustehenden Leistungsansprüche tritt das Pflegeteam im Rahmen der bestehenden Versicherungsbedingungen an den Auftraggeber ab, dieser nimmt die Abtretung an.
5) Das Pflegeteam verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Interna des Auftraggebers und dessen Patienten/Kunden über die Laufzeit des Vertrages hinaus Verschwiegenheit zu wahren.
1) Der Auftraggeber hat die entsprechend den erteilten Aufträgen erbrachten Pflegeleistungen abzunehmen und die ihm vorgelegten Stundennachweise nach Prüfung gegenzuzeichnen. Die Gegenzeichnung der Stundennachweise erfolgt durch die Pflegedienstleistung oder eine entsprechend bevollmächtigte Vertretungsperson. Die gegengezeichneten Stundennachweise sind dem Pflegeteam innerhalb von drei Werktage nach Übergabe auszuhändigen.
2) Der Auftraggeber stellt die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel und Materialien (insbesondere Einmal-Schutzhandschuhe aus Gummi/ Latex) unentgeltlich zur Verfügung. Das Pflegeteam setzt eigene Krankenpflegekleidung ein. Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung wünschen, stellt er diese dem Pflegeteam bzw. den von diesem eingesetzten Personen unentgeltlich zur Verfügung
3) Der Auftraggeber hat Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen zu beschaffen oder bereitzustellen hat, sowie Dienstleistungen Dritter, die unter seiner Aufsicht oder aufgrund seiner Anordnung erbracht werden, so zu organisieren, dass die vom Pflegeteam eingesetzten Personen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie Schutzmaßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung und Kontrolle der amtlichen Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften durch die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pflegeteam Anzeige zu machen über Beschäftigungen von Mitarbeitern/Einsatzkräften des Pflegeteam, die nicht diesem Vertrag unterfallen.
5) Der Auftraggeber haftet dem Pflegeteam und dessen Einsatzkräften für alle aus der Tätigkeit für den Auftraggeber entstandenen Schäden, die diesem/diesen durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter und dessen Bewohner/Patienten/Kunden zugefügt werden, sofern und soweit diese Schäden nicht durch Dritte getragen werden.
1) Die Abrechnung der geleisteten Dienste erfolgt in Einheiten zu je 15 Minuten, wobei angefangene Einheiten voll zu vergüten sind. Die Entgelthöhe richtet sich nach der zum Vertrag gehörigen Preisliste des Pflegeteam.
Das Pflegeteam ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Geltung dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt, die Preise sind sodann neu zu verhandeln.
2) Die Abrechnung erfolgt wöchentlich für die abgelaufene Woche, wenn und soweit die gegengezeichneten Stundennachweise dem Pflegeteam vorliegen.
3) Auf Anfrage bietet das Pflegeteam eine detaillierte Rechnungslegung als Serviceleistung an.
4) Die Leistungen werden gemäß § 4 Nr. 14 UStG ohne Erhebung der Umsatzsteuer abgerechnet.
5) Ein Anspruch auf Sonderentgelte (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub) gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle des Abschnitts II § 2 Ziff. 3 dieser AGB.
1) Der Auftraggeber schuldet die Entgeltzahlung auf das Konto
Pflegeteam H. Grapentin-Bethke
Kto.Nr. 2025450
Deutsche Bank (BLZ 200 700 24)
2) Die abgerechneten Entgeltforderungen werden unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt die Rechtsfolge des § 288 Abs. II BGB in Kraft.
Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes für den Fall zusätzlicher Belastungen bleibt dem Pflegeteam gegenüber Unternehmern vorbehalten.
3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher durch das Pflegeteam nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen.
1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Pflegeteams auf den nach der Art der Leistung vorsehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Pflegeteams oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2) Gegenüber Unternehmern haftet das Pflegeteam bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
1) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines Arbeitstages kündbar.
2) Kündigt der Auftraggeber einen gegengezeichneten Teilleistungsauftrag, so ist er für die entstandenen Stornierungs- und Umbuchungskosten (insb. für Unterkunft und Anreise) in voller Höhe einstandspflichtig.
3) Bei einer Anreise von mehr als 150 km, berechnet vom Wohnort des jeweils eingesetzten Mitarbeiters des Pflegeteam, steht dem Pflegeteam im Falle eines vom Auftraggeber verursachten Leistungsausfalls das Entgelt in vereinbarter Höhe für zwei volle Arbeitstage zu.
1) Das Pflegeteam speichert die Namens- und Anschriftdaten der Auftraggeber und ggf. der Patienten einzig zum Zwecke der Abwicklung der vereinbarten Geschäfte.
2) Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Daten werden streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder ähnlichem weitergegeben.